ENA - Aktuelle News
Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der ENA Energienetze Apolda GmbH
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
zum 01.08.2024 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der ENA Energienetze Apolda GmbH angeschlossen werden.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung
oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
zum 01.08.2024 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der ENA Energienetze Apolda GmbH angeschlossen werden.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung
oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Achtung geänderte Öffnungszeiten!
Aus personellen Gründen schließt unser Kundenzentrum am Dienstag 26.03.2024 und am Dienstag 02.04.2024 bereits um 17 Uhr. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
Jahresverbrauchsablesung 2023
Im Zeitraum vom 27.11.2023 bis 15.12.2023 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag 9-18 Uhr) werden Ihre Strom- und Gaszähler durch die ENA Energienetze Apolda GmbH abgelesen. Um die persönliche Ablesung insbesondere für Berufstätige komfortabel zu gestalten, wird das Ableseteam auch in den frühen Abendstunden für Sie im Einsatz sein. Dies betrifft die Stadt Apolda einschließlich ihrer Ortsteile sowie Niederroßla und Mattstedt (nur Gas).
Wir bitten Sie, die durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragte Firma beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen – unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen. Die Ableser können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Diese sind bereits anhand Ihrer Kleidung erkennbar. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Wir bitten Sie, die durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragte Firma beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen – unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen. Die Ableser können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Diese sind bereits anhand Ihrer Kleidung erkennbar. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der ENA Energienetze Apolda GmbH
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
zum 01.08.2023 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der ENA Energienetze Apolda GmbH angeschlossen werden.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Gude, Telefon 03644 50289942.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
zum 01.08.2023 ändern wir unsere Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der ENA Energienetze Apolda GmbH angeschlossen werden.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Der vollständige Wortlaut unserer Technischen Anschlussbedingungen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Gude, Telefon 03644 50289942.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
Bekanntmachung
Die ENA Energienetze Apolda GmbH gibt hiermit gemäß § 4 Abs. 3 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) öffentlich bekannt, dass ihre Ergänzenden Bedingungen zur NDAV inkl. Preisblätter angepasst wurden. Die NDAV sowie die hiermit öffentlich bekannt gemachten Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sind mit ihrem jeweiligen Wortlaut ab dem 01.05.2023 im Internet unter www.en-apolda.de abrufbar.
Auf Verlangen werden die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen von der ENA Energienetze Apolda GmbH den Anschlussnehmern oder Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Auf Verlangen werden die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen von der ENA Energienetze Apolda GmbH den Anschlussnehmern oder Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Neue Öffnungszeiten für unser Kundenzentrum ab 01.01.2023
Wir sind zu folgenden Zeiten in unserem Kundenzentrum am Heidenberg 52 wieder persönlich für Sie da:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
09:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
geschlossen
09:00 – 13:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
geschlossen
09:00 – 13:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr
Jahresverbrauchsablesung
Im Zeitraum vom 28.11.2022 bis 16.12.2022 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag 9-18 Uhr) werden Ihre Strom- und Gaszähler durch die ENA Energienetze Apolda GmbH abgelesen. Um die persönliche Ablesung insbesondere für Berufstätige komfortabel zu gestalten, wird das Ableseteam auch in den frühen Abendstunden für Sie im Einsatz sein. Dies betrifft die Stadt Apolda einschließlich ihrer Ortsteile sowie Niederroßla und Mattstedt (nur Gas).
Wir bitten Sie, die durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragte Firma beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen – unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen. Die Ableser können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Diese sind bereits anhand Ihrer Kleidung erkennbar. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. ENA Energienetze Apolda GmbH
Wir bitten Sie, die durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragte Firma beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen – unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen. Die Ableser können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Diese sind bereits anhand Ihrer Kleidung erkennbar. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. ENA Energienetze Apolda GmbH
Zusatzinformation Gasbeschaffenheit für Technologiekunden
Wir sind durch unseren vorgelagerten Netzbetreiber darüber informiert worden, dass im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen zum „Notfallplan Gas“ möglicherweise Erdgas aus dem französischen Marktgebiet in deutsche Fernleitungsnetze eingespeist werden kann. In Abhängigkeit von regionalen Gasflüssen in den Leitungsnetzen kann dieses Gas in derzeit unbekannter Konzentration auch in unser Verteilnetz gelangen.
Aufgrund bereits erfolgter Odorierung weist dieses Erdgas eine leicht abweichende Gasbeschaffenheit im Vergleich zu direkt aus Erdgasquellen bezogenem Erdgas auf. In Frankreich wird das schwefelhaltige Odormittel THT innerhalb der folgenden Grenzwerte eingesetzt:
Ausgehend von der grundsätzlichen Durchmischung mit anderweitig bezogenem Erdgas verändert sich entsprechend die jeweilige Konzentration dieses Odoriermittels, was sich insbesondere auf den Gesamtschwefelgehalt im Erdgas auswirken kann. Grundsätzlich lässt das DVGW-Arbeitsblatt „G 260:2021-09 Gasbeschaffenheit“ einen Gesamtschwefelgehalt von 30 mg/m³ in begründeten Fällen zu (vgl. Fußnote a in Tabelle 3). DIN EN 16726:2016 lässt einen Schwefelgehalt von 30 mg/m³ für odoriertes Gas zu. Die deutschen Umweltauflagen an Feuerstätten sind derart, dass ein dauerhafter Betrieb mit einem Gas mit erhöhtem Schwefelgehalt zu einer Überschreitung der gesetzlichen Emissionswerte führen kann. Erdgastankstellen wären betroffen, da die 10. BImSchV lediglich einen maximalen Schwefelgehalt von 10 mg/m³ im Erd- oder Biogas als Kraftstoff zulässt.
Nach Einschätzung des zuständigen Fachverbandes „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ (DVGW) ist die vorgesehene Nutzung dieser Einspeisemöglichkeit als vorübergehende Versorgungssicherheitsmaßnahme durch die geltenden Vorgaben zur Gasbeschaffenheit gedeckt. Wir empfehlen Ihnen dennoch, höchst vorsorglich, Ihre Prozesse auf die Verträglichkeit und Auswirkungen eines höheren Schwefelgehaltes im Gas zu überprüfen.
Schwefel würde beispielsweise katalytische Verfahren negativ beeinflussen. Gleiches gilt auch für Hochtemperaturprozesse, die eine SCR-Technologie (Selective Catalytic Reduction) zur NOx-Reduktion einsetzen.
Bei empfindlichen thermischen Prozessen kann sich ein erhöhter Schwefelgehalt auf die Qualität der Produkte auswirken. Das kann sich vor allem durch unerwünschte Einfärbungen der Produkte zeigen.
Wärmetauscher von Brennwertgeräten erleiden erst ab Schwefelgehalten über 30 mg/m³ eine verminderte Lebensdauer aufgrund von Korrosionsschäden. Eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Wertes durch schwefelhaltige Odoriermittel stellt keine Gefährdung dar. Allerdings kann ein erhöhter Schwefelanteil zu Akzeptanzproblemen bei der Kondensatableitung von Brennwertgeräten in das häusliche Abwassersystem aufgrund der Ansäuerung durch die entstehende schweflige Säure führen.
Als Konsequenz müsste unter Umständen vor allem bei schwefelempfindlichen, industriellen und katalytischen Prozessen, eine Entschwefelung installiert werden, sofern dies nicht sowieso schon geschehen ist.
Sobald uns Informationen über die tatsächliche Einspeisung dieses Erdgases in unser Netzgebiet vorliegen, werden wir Sie hierzu kurz aktuell informieren.
Aufgrund bereits erfolgter Odorierung weist dieses Erdgas eine leicht abweichende Gasbeschaffenheit im Vergleich zu direkt aus Erdgasquellen bezogenem Erdgas auf. In Frankreich wird das schwefelhaltige Odormittel THT innerhalb der folgenden Grenzwerte eingesetzt:
- Minimum: 15 mg THT/m³ Erdgas (entspricht umgerechnet 5,5 mg/m³ Schwefel aus THT)
- übliche Konzentration: 25 mg THT/m³ Erdgas (entspricht umgerechnet 9,1 mg/m³ Schwefel aus THT)
- Maximum: 40 mg THT/m³ Erdgas (entspricht umgerechnet 14,5 mg/m³ Schwefel aus THT)
Ausgehend von der grundsätzlichen Durchmischung mit anderweitig bezogenem Erdgas verändert sich entsprechend die jeweilige Konzentration dieses Odoriermittels, was sich insbesondere auf den Gesamtschwefelgehalt im Erdgas auswirken kann. Grundsätzlich lässt das DVGW-Arbeitsblatt „G 260:2021-09 Gasbeschaffenheit“ einen Gesamtschwefelgehalt von 30 mg/m³ in begründeten Fällen zu (vgl. Fußnote a in Tabelle 3). DIN EN 16726:2016 lässt einen Schwefelgehalt von 30 mg/m³ für odoriertes Gas zu. Die deutschen Umweltauflagen an Feuerstätten sind derart, dass ein dauerhafter Betrieb mit einem Gas mit erhöhtem Schwefelgehalt zu einer Überschreitung der gesetzlichen Emissionswerte führen kann. Erdgastankstellen wären betroffen, da die 10. BImSchV lediglich einen maximalen Schwefelgehalt von 10 mg/m³ im Erd- oder Biogas als Kraftstoff zulässt.
Nach Einschätzung des zuständigen Fachverbandes „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ (DVGW) ist die vorgesehene Nutzung dieser Einspeisemöglichkeit als vorübergehende Versorgungssicherheitsmaßnahme durch die geltenden Vorgaben zur Gasbeschaffenheit gedeckt. Wir empfehlen Ihnen dennoch, höchst vorsorglich, Ihre Prozesse auf die Verträglichkeit und Auswirkungen eines höheren Schwefelgehaltes im Gas zu überprüfen.
Schwefel würde beispielsweise katalytische Verfahren negativ beeinflussen. Gleiches gilt auch für Hochtemperaturprozesse, die eine SCR-Technologie (Selective Catalytic Reduction) zur NOx-Reduktion einsetzen.
Bei empfindlichen thermischen Prozessen kann sich ein erhöhter Schwefelgehalt auf die Qualität der Produkte auswirken. Das kann sich vor allem durch unerwünschte Einfärbungen der Produkte zeigen.
Wärmetauscher von Brennwertgeräten erleiden erst ab Schwefelgehalten über 30 mg/m³ eine verminderte Lebensdauer aufgrund von Korrosionsschäden. Eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Wertes durch schwefelhaltige Odoriermittel stellt keine Gefährdung dar. Allerdings kann ein erhöhter Schwefelanteil zu Akzeptanzproblemen bei der Kondensatableitung von Brennwertgeräten in das häusliche Abwassersystem aufgrund der Ansäuerung durch die entstehende schweflige Säure führen.
Als Konsequenz müsste unter Umständen vor allem bei schwefelempfindlichen, industriellen und katalytischen Prozessen, eine Entschwefelung installiert werden, sofern dies nicht sowieso schon geschehen ist.
Sobald uns Informationen über die tatsächliche Einspeisung dieses Erdgases in unser Netzgebiet vorliegen, werden wir Sie hierzu kurz aktuell informieren.
Kundeninformation Energiesparen lohnt sich!
Energiesparen lohnt sich für jeden von uns! Und das gleich mehrfach: Denn jede Kilowattstunde Strom oder Gas, die nicht verwendet wird, entlastet das Portemonnaie. Gleichzeitig verringert sich der CO2-Ausstoß, das schont das Klima. Doch Energiesparen dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch der Versorgungssicherheit und verringert damit die Abhängigkeit von Energieimporten. Damit die Energiewende gelingt, müssen wir effizienter mit der vorhandenen Energie umgehen. Und hier kann jeder mithelfen! Es ist daher gut, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 10. Juni 2022 eine Energiespar-Kampagne gestartet hat, die auf ungenutzte Einsparpotenziale aufmerksam macht. Die Kampagne lädt uns alle – Verbraucherinnen und Verbraucher genauso wie Unternehmen – ein, aktiv mitzuarbeiten, kreativ zu sein und die individuellen Energiesparpotenziale zu heben.
Wir, die ENA Energienetze Apolda GmbH, unterstützen diese Kampagne tatkräftig und werden daher weitere Maßnahmen ergreifen, um unseren Strom- und Gasverbrauch zu verringern. Und wir appellieren an Sie, sich uns anzuschließen! In jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten Energie einzusparen.
Wir unterstützen Sie beim Energiesparen
Sie suchen Tipps und Tricks wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen? Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft Ihnen weiter. Zusätzlich finden hier auch Bauherren und Sanierer wertvolle Tipps und Beratungsangebote aber auch eine postleitzahlengenaue Fördermittelsuche. Die Plattform verlinkt auch zur Kampagnenseite des Wirtschaftsministeriums (www.energiewechsel.de).
Wir, die ENA Energienetze Apolda GmbH, unterstützen diese Kampagne tatkräftig und werden daher weitere Maßnahmen ergreifen, um unseren Strom- und Gasverbrauch zu verringern. Und wir appellieren an Sie, sich uns anzuschließen! In jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten Energie einzusparen.
Wir unterstützen Sie beim Energiesparen
Sie suchen Tipps und Tricks wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen? Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft Ihnen weiter. Zusätzlich finden hier auch Bauherren und Sanierer wertvolle Tipps und Beratungsangebote aber auch eine postleitzahlengenaue Fördermittelsuche. Die Plattform verlinkt auch zur Kampagnenseite des Wirtschaftsministeriums (www.energiewechsel.de).
Bekanntmachung
Die ENA Energienetze Apolda GmbH gibt hiermit gemäß § 4 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) öffentlich bekannt, dass ihre Preisblätter zu den Ergänzenden Bestimmungen zur NAV angepasst wurden. Die NAV sowie die hiermit öffentlich bekannt gemachten Ergänzenden Bestimmungen zur NAV inkl. Preisblätter sind mit ihrem jeweiligen Wortlaut ab dem 01.07.2022 im Internet unter www.en-apolda.de abrufbar.
Auf Verlangen werden die jeweiligen Ergänzenden Bestimmungen von der ENA Energienetze Apolda GmbH den Anschlussnehmern oder Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Auf Verlangen werden die jeweiligen Ergänzenden Bestimmungen von der ENA Energienetze Apolda GmbH den Anschlussnehmern oder Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Kundeninformation Öffnungszeiten für unser Kundenzentrum
Wir sind zu folgenden Zeiten in unserem Kundenzentrum am Heidenberg 52 wieder persönlich für Sie da:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
09:00 – 11:00 Uhr
15:00 – 17:00 Uhr
geschlossen
15:00 – 17:00 Uhr
09:00 – 11.00 Uhr
15:00 – 17:00 Uhr
geschlossen
15:00 – 17:00 Uhr
09:00 – 11.00 Uhr
Kundeninformation Kundenzentrum am Heidenberg bis auf weiteres geschlossen
Wir sind für Sie da!
Unser Kundenzentrum am Heidenberg bleibt ab Montag den 31.01.2022 bis auf weiteres für den regulären Kundenverkehr geschlossen.
Sie erreichen uns weiterhin telefonisch montags und mittwochs 9 - 15 Uhr, dienstags und donnerstags 9 - 17 Uhr und freitags von 9 - 13 Uhr unter 03644/5028 9928. Außerdem sind wir per E-Mail unter info@en-apolda.de und auf dem Postweg (ENA Energienetze Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda) für Sie da.
In dringenden Fällen können Termine telefonisch im Vorab vereinbart werden. Der Automat zur Buchung von Zahlung auf dem Vorinkassozähler steht montags und freitags von 9 – 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 - 17 Uhr zur Verfügung. Der Zugang zum Automaten ist nur über unseren Hauseingang an der Straßenseite möglich.
Unsere Bereitschaft ist bei allen Störungen im Strom- und Gasnetz rund um die Uhr einsatzbereit. Die 24h-Havariehotline ist wie gewohnt unter 03644/502850 erreichbar.
Wir bitte um Ihr Verständnis.
Unser Kundenzentrum am Heidenberg bleibt ab Montag den 31.01.2022 bis auf weiteres für den regulären Kundenverkehr geschlossen.
Sie erreichen uns weiterhin telefonisch montags und mittwochs 9 - 15 Uhr, dienstags und donnerstags 9 - 17 Uhr und freitags von 9 - 13 Uhr unter 03644/5028 9928. Außerdem sind wir per E-Mail unter info@en-apolda.de und auf dem Postweg (ENA Energienetze Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda) für Sie da.
In dringenden Fällen können Termine telefonisch im Vorab vereinbart werden. Der Automat zur Buchung von Zahlung auf dem Vorinkassozähler steht montags und freitags von 9 – 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 - 17 Uhr zur Verfügung. Der Zugang zum Automaten ist nur über unseren Hauseingang an der Straßenseite möglich.
Unsere Bereitschaft ist bei allen Störungen im Strom- und Gasnetz rund um die Uhr einsatzbereit. Die 24h-Havariehotline ist wie gewohnt unter 03644/502850 erreichbar.
Wir bitte um Ihr Verständnis.
Kundeninformation Kündigung Netzzugang Strom für Stromio GmbH durch die ENA Energienetze Apolda GmbH
Die ENA Energienetze Apolda GmbH hat aufgrund der Kündigung des Bilanzkreises von Stromio GmbH durch den Marktgebietsverantwortlichen 50Hertz Transmission GmbH den Netzzugang zu unserem Stromverteilnetz des Lieferanten Stromio GmbH zum 21.12.2021 gekündigt.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Ener-gienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Kündigung des Bilanzkreises und Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Stromkunden durch Stromio GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 22.12.2021 nicht mehr möglich. Stromio GmbH erhalten für die Kunden eine Schluss-rechnung zum 21.12.2021 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Strom für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversor-ger in der Ersatzversorgung ab dem 22.12.2021 sichergestellt. Der zuständige Grundversor-ger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Stromkunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an Stromio GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an Stromio GmbH zu rich-ten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 29.12.2021 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten Stromio GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, den 22.12.2021
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Ener-gienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Kündigung des Bilanzkreises und Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Stromkunden durch Stromio GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 22.12.2021 nicht mehr möglich. Stromio GmbH erhalten für die Kunden eine Schluss-rechnung zum 21.12.2021 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Strom für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversor-ger in der Ersatzversorgung ab dem 22.12.2021 sichergestellt. Der zuständige Grundversor-ger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Stromkunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an Stromio GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an Stromio GmbH zu rich-ten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 29.12.2021 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten Stromio GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, den 22.12.2021
Kundeninformation Kündigung Netzzugang Gas für Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH durch die ENA Energienetze Apolda GmbH
Die ENA Energienetze Apolda GmbH hat aufgrund der Kündigung der Bilanzkreise von Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH den Netzzugang zu unserem Gasverteilnetz des Lieferanten Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH zum 03.12.2021 gekündigt.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Kündigung der Bilanzkreise und Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Gaskunden durch Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 03.12.2021 nicht mehr möglich. Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 03.12.2021 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Gas für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 03.12.2021 sichergestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Gaskunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 09.12.2021 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, den 03.12.2021
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Kündigung der Bilanzkreise und Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Gaskunden durch Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 03.12.2021 nicht mehr möglich. Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 03.12.2021 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Gas für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 03.12.2021 sichergestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Gaskunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 09.12.2021 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, den 03.12.2021
Jahresverbrauchsablesung
Im Zeitraum vom 29.11.2021 bis 17.12.2021 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag 9-18 Uhr) werden Ihre Strom- und Gaszähler durch die ENA Energienetze Apolda GmbH abgelesen. Um die persönliche Ablesung insbesondere für Berufstätige komfortabel zu gestalten, wird das Ableseteam auch in den frühen Abendstunden für Sie im Einsatz sein. Dies betrifft die Stadt Apolda einschließlich ihrer Ortsteile sowie Niederroßla und Mattstedt (nur Gas).
Wir bitten Sie, die durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragte Firma beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen – unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen. Die Ableser können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Diese sind bereits anhand Ihrer Kleidung erkennbar. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Wir bitten Sie, die durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragte Firma beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen – unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen. Die Ableser können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Diese sind bereits anhand Ihrer Kleidung erkennbar. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Änderung der Ergänzenden Bedingungen der ENA Energienetze Apolda GmbH zu den Technischen Regeln der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb sowie der Ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers zur VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
Zum 01.12.2021 ändert die ENA Energienetze Apolda GmbH ihre Ergänzenden Bedingungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) sowie die Ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers zur VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Weiterhin werden die Technischen Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz TAB 2019 um Schaltschemen des Netzbetreibers für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ergänzt.
Der vollständige Wortlaut unserer Ergänzenden Bedingungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) und der Ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers zur VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ sowie die Schaltschemen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de → Strom – Vorschriften als PDF-Dokument zur Verfügung.
Der vollständige Wortlaut unserer Ergänzenden Bedingungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) und der Ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers zur VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ sowie die Schaltschemen liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de → Strom – Vorschriften als PDF-Dokument zur Verfügung.
Erweiterte Öffnungszeiten für unser Kundenzentrum
Ab Montag, dem 14. Juni 2021 werden wir zu folgenden erweiterten Zeiten in unserem Kundenzentrum am Heidenberg 52 wieder persönlich für Sie da sein:
Montag: 09:00 – 11:00 Uhr
Dienstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 11.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Kundenservice nur über unseren Betriebshof und nicht von der Straße aus gewährleistet werden kann. Außerdem bitten wir Sie um Beachtung der angebrachten Abstandsmarkierungen und das Tragen einer Mund-Nasen-Maske.
Montag: 09:00 – 11:00 Uhr
Dienstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 15:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 11.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Kundenservice nur über unseren Betriebshof und nicht von der Straße aus gewährleistet werden kann. Außerdem bitten wir Sie um Beachtung der angebrachten Abstandsmarkierungen und das Tragen einer Mund-Nasen-Maske.
Zählerwechsel Gas
Liebe Kundin, lieber Kunde,
ab 25.05.2021 startet der Turnus-Zählerwechsel Gas im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH. Unser Dienstleister, die Firma ENSECO GmbH, wird den Wechsel der Gaszähler für uns vornehmen. Betroffene Kunden erhalten vorab ein entsprechendes Informationsscheiben. Die Monteure können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Es folgt weder eine Vorortkassierung noch eine Abfrage von Vertrags- oder Verbrauchsdaten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
ab 25.05.2021 startet der Turnus-Zählerwechsel Gas im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH. Unser Dienstleister, die Firma ENSECO GmbH, wird den Wechsel der Gaszähler für uns vornehmen. Betroffene Kunden erhalten vorab ein entsprechendes Informationsscheiben. Die Monteure können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Es folgt weder eine Vorortkassierung noch eine Abfrage von Vertrags- oder Verbrauchsdaten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Wir sind für Sie da!
Aufgrund der behördlichen Anordnungen zum Katastrophenschutz und der Empfehlungen des Landratsamtes Weimarer Land bleibt der persönliche Kundenverkehr der ENA weiterhin eingeschränkt.
Unser Kundenzentrum am Heidenberg bleibt bis auf weiteres für den regulären Kundenverkehr geschlossen. Ab sofort sind wir jedoch nach Terminvereinbarung auch wieder persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns dafür bitte vorab.
Zu unseren gewohnten Öffnungszeiten (Montag 9 - 15 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 - 13 Uhr und 15 - 17 Uhr und Freitag 9 -13 Uhr) erreichen Sie uns selbstverständlich telefonisch unter 03644/5028 9928. Wir sind für unsere Kunden zudem per E-Mail (info@en-apolda.de) oder auf dem Postweg (ENA Energienetze Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda) da. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten auch mit Abstand super Service!
Der Automat zur Buchung von Zahlung auf dem Vorinkassozähler steht Montag und Freitag von 9 – 11 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15 - 17 Uhr zur Verfügung. Der Zugang zum Automaten ist nur über unseren Hauseingang an der Straßenseite möglich.
Unsere Bereitschaft ist selbstverständlich bei allen Störungen im Strom-, Gas- und Wärmenetz einsatzbereit. Unsere 24h-Havariehotline ist wie gewohnt unter 03644/502850 erreichbar.
Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen einen Beitrag zur Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter leisten zu können und bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis.
Unser Kundenzentrum am Heidenberg bleibt bis auf weiteres für den regulären Kundenverkehr geschlossen. Ab sofort sind wir jedoch nach Terminvereinbarung auch wieder persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns dafür bitte vorab.
Zu unseren gewohnten Öffnungszeiten (Montag 9 - 15 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 - 13 Uhr und 15 - 17 Uhr und Freitag 9 -13 Uhr) erreichen Sie uns selbstverständlich telefonisch unter 03644/5028 9928. Wir sind für unsere Kunden zudem per E-Mail (info@en-apolda.de) oder auf dem Postweg (ENA Energienetze Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda) da. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten auch mit Abstand super Service!
Der Automat zur Buchung von Zahlung auf dem Vorinkassozähler steht Montag und Freitag von 9 – 11 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15 - 17 Uhr zur Verfügung. Der Zugang zum Automaten ist nur über unseren Hauseingang an der Straßenseite möglich.
Unsere Bereitschaft ist selbstverständlich bei allen Störungen im Strom-, Gas- und Wärmenetz einsatzbereit. Unsere 24h-Havariehotline ist wie gewohnt unter 03644/502850 erreichbar.
Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen einen Beitrag zur Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter leisten zu können und bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis.
Wichtiger Hinweis zu unserer Erreichbarkeit
Aufgrund der durch die Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen reduziert die ENA ihren Kundenverkehr auf ein Minimum. Dies tun wir auch um den Betrieb unseres Unternehmens und die Versorgung mit Energie für Apolda und die angrenzenden Gebiete aufrecht erhalten zu können.
Ab Mittwoch, den 16.12.2020, bleibt unser Kundenzentrum am Heidenberg geschlossen!
Wir sind jedoch telefonisch zu unseren gewohnten Öffnungszeiten (Montag 9.00 – 15.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr und Freitag 9.00 – 13.00 Uhr) unter 03644/50289928 für unsere Kunden da. Sie erreichen uns zudem per E-Mail (info@en-apolda.de) oder auf dem Postweg (ENA Energienetze Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda).
Der Automat zur Buchung von Zahlung auf dem Vorinkassozähler steht weiterhin montags und freitags von 9.00 – 11.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15.00 – 17.00 Uhr zur Verfügung. Der Zugang zur Ladestation ist nur über unseren Hauseingang an der Straßenseite möglich.
Unsere Bereitschaft ist selbstverständlich bei allen Störungen im Strom-, Gas- und Wärmenetz einsatzbereit. Unsere 24h-Havariehotline ist wie gewohnt unter 03644/502850 erreichbar.
Ab Mittwoch, den 16.12.2020, bleibt unser Kundenzentrum am Heidenberg geschlossen!
Wir sind jedoch telefonisch zu unseren gewohnten Öffnungszeiten (Montag 9.00 – 15.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr und Freitag 9.00 – 13.00 Uhr) unter 03644/50289928 für unsere Kunden da. Sie erreichen uns zudem per E-Mail (info@en-apolda.de) oder auf dem Postweg (ENA Energienetze Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda).
Der Automat zur Buchung von Zahlung auf dem Vorinkassozähler steht weiterhin montags und freitags von 9.00 – 11.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15.00 – 17.00 Uhr zur Verfügung. Der Zugang zur Ladestation ist nur über unseren Hauseingang an der Straßenseite möglich.
Unsere Bereitschaft ist selbstverständlich bei allen Störungen im Strom-, Gas- und Wärmenetz einsatzbereit. Unsere 24h-Havariehotline ist wie gewohnt unter 03644/502850 erreichbar.
Jahresverbrauchsablesung
Im Zeitraum vom 23.11.2020 bis 13.12.2020 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag 9-18 Uhr) werden Ihre Strom- und Gaszähler durch die ENA Energienetze Apolda GmbH abgelesen. Um die persönliche Ablesung insbesondere für Berufstätige komfortabel zu gestalten, wird das Ableseteam auch in den frühen Abendstunden für Sie im Einsatz sein. Dies betrifft die Stadt Apolda einschließlich ihrer Ortschaften sowie Niederroßla und Mattstedt (nur Gas).
Wir bitten Sie, die durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragte Firma beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen – unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen. Die Ableser können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Diese sind bereits anhand Ihrer Kleidung erkennbar. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Wir bitten Sie, die durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragte Firma beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen – unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen. Die Ableser können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Diese sind bereits anhand Ihrer Kleidung erkennbar. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Erweiterte Öffnungszeiten für unser Kundenzentrum
Ab Montag, dem 6. Juli 2020 werden wir zu folgenden erweiterten Zeiten in unserem Kundenzentrum am Heidenberg 52 wieder persönlich für Sie da sein:
Montag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Kundenservice nur über unseren Betriebshof und nicht von der Straße aus gewährleistet werden kann. Außerdem bitten wir Sie um Beachtung der angebrachten Abstandsmarkierungen und das Tragen einer Mund-Nasen-Maske.
Montag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Kundenservice nur über unseren Betriebshof und nicht von der Straße aus gewährleistet werden kann. Außerdem bitten wir Sie um Beachtung der angebrachten Abstandsmarkierungen und das Tragen einer Mund-Nasen-Maske.
SCHRITT FÜR SCHRITT IN DIE NORMALITÄT
Nachdem Land und Bund die ersten Maßnahmen zur Lockerung der Corona-Maßnahmen in die Wege geleitet haben, wollen auch wir, in Abstimmung mit den Behörden, erste Schritte in diese Richtung gehen.
Ab dem 4. Mai 2020 werden wir zu folgenden Zeiten in unserem Kundenzentrum am Heidenberg 52 wieder für Sie da sein:
Montag: 10.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Kundenservice nur über unseren Betriebshof und nicht von der Straße aus gewährleistet werden kann. Außerdem bitten wir Sie um Beachtung der angebrachten Abstandsmarkierungen. Die Geschäftsräume können nur einzeln und nur mit Mund-Nasen-Maske betreten werden.
Telefonisch sind wir zu unseren gewohnten Öffnungszeiten (Montag 9.00 – 15.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr und Freitag 9.00 – 13.00 Uhr) unter 03644/50289928 für Sie da. Zudem erreichen Sie uns wie gewohnt per E-Mail (info@en-apolda.de) oder auf dem Postweg (ENA Energienetze Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda).
Ab dem 4. Mai 2020 werden wir zu folgenden Zeiten in unserem Kundenzentrum am Heidenberg 52 wieder für Sie da sein:
Montag: 10.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Kundenservice nur über unseren Betriebshof und nicht von der Straße aus gewährleistet werden kann. Außerdem bitten wir Sie um Beachtung der angebrachten Abstandsmarkierungen. Die Geschäftsräume können nur einzeln und nur mit Mund-Nasen-Maske betreten werden.
Telefonisch sind wir zu unseren gewohnten Öffnungszeiten (Montag 9.00 – 15.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr und Freitag 9.00 – 13.00 Uhr) unter 03644/50289928 für Sie da. Zudem erreichen Sie uns wie gewohnt per E-Mail (info@en-apolda.de) oder auf dem Postweg (ENA Energienetze Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda).
Liebe Kundin, lieber Kunde,
gemäß § 4 NDAV geben wir die Änderung der Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV zum 01.01.2020 bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Ergänzenden Bedingungen und die Preisblätter liegen in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
gemäß § 4 NDAV geben wir die Änderung der Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV zum 01.01.2020 bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Ergänzenden Bedingungen und die Preisblätter liegen in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
Jahresverbrauchsablesung
Im Zeitraum vom 25.11.2019 bis 07.12.2019 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag 9-18 Uhr) werden Ihre Strom- und Gaszähler durch die ENA Energienetze Apolda GmbH abgelesen. Um die persönliche Ablesung insbesondere für Berufstätige komfortabel zu gestalten, wird das Ableseteam auch in den frühen Abendstunden für Sie im Einsatz sein. Dies betrifft die Stadt Apolda einschließlich ihrer Ortschaften sowie Niederroßla und Mattstedt (nur Gas).
Wir bitten Sie, die durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragte Firma beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen – unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen. Die Ableser können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Diese sind bereits anhand Ihrer Kleidung erkennbar. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Wir bitten Sie, die durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragte Firma beim Zugang zu den entsprechenden Zählereinrichtungen zu unterstützen – unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Strom und Gas beziehen. Die Ableser können sich als Beauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH ausweisen. Diese sind bereits anhand Ihrer Kleidung erkennbar. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Information über Änderung der Ergänzenden Bedingungen der ENA Energienetze Apolda GmbH zu den Technischen Regeln der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb
Zum 27.04.2019 sind die Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) in Kraft getreten.
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die ENA Energienetze Apolda GmbH zum 01.10.2019 ihre Ergänzenden Bedingungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) ändert. Über die Änderung der Ergänzenden Bedingungen haben wir im Amtsblatt der Stadt Apolda sowie auf unserer Internetseite am 21.08.2019 informiert.
Der vollständige Wortlaut unserer Ergänzenden Bedingungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie im Internet unter www.en-apolda.de / Vorschriften Strom / als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die ENA Energienetze Apolda GmbH zum 01.10.2019 ihre Ergänzenden Bedingungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) ändert. Über die Änderung der Ergänzenden Bedingungen haben wir im Amtsblatt der Stadt Apolda sowie auf unserer Internetseite am 21.08.2019 informiert.
Der vollständige Wortlaut unserer Ergänzenden Bedingungen zu den Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) liegt in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie im Internet unter www.en-apolda.de / Vorschriften Strom / als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
Liebe Kundin, lieber Kunde,
gemäß § 4 NAV geben wir die Änderung der Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV zum 01.03.2019 bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Ergänzenden Bedingungen und die Preisblätter liegen in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
gemäß § 4 NAV geben wir die Änderung der Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV zum 01.03.2019 bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Ergänzenden Bedingungen und die Preisblätter liegen in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
Kundeninformation: Kündigung Netzzugang Strom und Gas für die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH durch die ENA Energienetze Apolda GmbH
Die ENA Energienetze Apolda GmbH hat den Netzzugang zu unserem Strom- und Gasverteilnetz des Lieferanten BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH zum 28.01.2019 gekündigt.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Strom- und Gaskunden durch die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 29.01.2019 nicht mehr möglich. Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 28.01.2019 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Strom und Gas für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 29.01.2019 sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Strom- und Gaskunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 08.02.2019 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Apolda, 31.01.2019
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Strom- und Gaskunden durch die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 29.01.2019 nicht mehr möglich. Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 28.01.2019 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Strom und Gas für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 29.01.2019 sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Strom- und Gaskunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 08.02.2019 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Apolda, 31.01.2019
Kundeninformation: Kündigung Netzzugang Gas für die DEG Deutsche Energie GmbH durch die ENA Energienetze Apolda GmbH
Die ENA Energienetze Apolda GmbH hat den Netzzugang zu unserem Gasverteilnetz des Lieferanten DEG Deutsche Energie GmbH zum 22.12.2018 gekündigt.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Gaskunden durch die DEG Deutsche Energie GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 22.12.2018 nicht mehr möglich. Die DEG Deutsche Energie GmbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 22.12.2018 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Gas für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 22.12.2018 sichergestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Gaskunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an die DEG Deutsche Energie GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an die DEG Deutsche Energie GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 31.12.2018 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten DEG Deutsche Energie GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 28.12.2018
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Gaskunden durch die DEG Deutsche Energie GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 22.12.2018 nicht mehr möglich. Die DEG Deutsche Energie GmbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 22.12.2018 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Gas für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 22.12.2018 sichergestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Gaskunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an die DEG Deutsche Energie GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an die DEG Deutsche Energie GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 31.12.2018 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten DEG Deutsche Energie GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 28.12.2018
Kundeninformation: Kündigung Netzzugang Strom für die DEG Deutsche Energie GmbH durch die ENA Energienetze Apolda GmbH
Die ENA Energienetze Apolda GmbH hat den Netzzugang zu unserem Stromverteilnetz des Lieferanten DEG Deutsche Energie GmbH zum 27.12.2018 gekündigt.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Stromkunden durch die DEG Deutsche Energie GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 28.12.2018 mehr möglich. Die DEG Deutsche Energie GmbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 27.12.2018 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Strom für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 28.12.2018 sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Stromkunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an die DEG Deutsche Energie GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an die DEG Deutsche Energie GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 31.12.2018 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten DEG Deutsche Energie GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 28.12.2018
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Stromkunden durch die DEG Deutsche Energie GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 28.12.2018 mehr möglich. Die DEG Deutsche Energie GmbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 27.12.2018 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Strom für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 28.12.2018 sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Stromkunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an die DEG Deutsche Energie GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an die DEG Deutsche Energie GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 31.12.2018 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten DEG Deutsche Energie GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 28.12.2018
Jahresverbrauchsablesung
Im Zeitraum vom 03.12.2018 bis 21.12.2018 werden Ihre Strom- und Gaszähler durch die ENA Energienetze Apolda GmbH abgelesen.
Dies betrifft die Stadt Apolda einschließlich ihrer Ortschaften sowie Niederroßla und Mattstedt (nur Gas).
Wir bitten Sie, der durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragten Firma Zutritt zu Ihren Zählern zu gewähren, um eine ordnungsmäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA Energienetze Apolda GmbH legitimieren. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Dies betrifft die Stadt Apolda einschließlich ihrer Ortschaften sowie Niederroßla und Mattstedt (nur Gas).
Wir bitten Sie, der durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragten Firma Zutritt zu Ihren Zählern zu gewähren, um eine ordnungsmäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA Energienetze Apolda GmbH legitimieren. Es folgt keine Vorortkassierung.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH, als das für die Ablesung verantwortliche Unternehmen, benötigt für die anstehende Abrechnung Ihre Zählerstände, unabhängig von Ihrem Energielieferanten und bestehenden Vertragsverhältnissen/-laufzeiten.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Kundeninformation: Kündigung Netzzugang Strom und Gas für Die Energieagenten Versorgungs- GmbH durch die ENA Energienetze Apolda GmbH
Die ENA Energienetze Apolda GmbH hat den Netzzugang zu unserem Strom- und Gasverteilnetz des Lieferanten Die Energieagenten Versorgungs- GmbH zum 10.05.2018 gekündigt.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Strom- und Gaskunden durch Die Energieagenten Versorgungs- GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 11.05.2018 nicht mehr möglich. Die Energieagenten Versorgungs- GmbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 10.05.2018 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Strom und Gas für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 11.05.2018 sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Stromkunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an Die Energieagenten Versorgungs- GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an Die Energieagenten Versorgungs- GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 31.05.2018 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten Die Energieagenten versorgungs- GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 09.05.2018
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Strom- und Gaskunden durch Die Energieagenten Versorgungs- GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 11.05.2018 nicht mehr möglich. Die Energieagenten Versorgungs- GmbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 10.05.2018 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Strom und Gas für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 11.05.2018 sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Stromkunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an Die Energieagenten Versorgungs- GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an Die Energieagenten Versorgungs- GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 31.05.2018 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit dem Lieferanten Die Energieagenten versorgungs- GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 09.05.2018
Jahresverbrauchsablesung
Im Zeitraum vom 27.11.2017 bis 15.12.2017 werden Ihre Strom- und Gaszähler durch die ENA Energienetze Apolda GmbH abgelesen.
Dies betrifft das Stadtgebiet Apolda sowie Herressen-Sulzbach, Nauendorf, Niederroßla (gasseitig), Oberndorf, Oberroßla/Rödigsdorf, Schöten, Utenbach und Zottelstedt.
Wir bitten Sie, der durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragten Ablese-Firma Zutritt zu Ihren Zählern zu gewähren, um eine ordnungsmäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA Energienetze Apolda GmbH legitimieren. Es erfolgt keine Vorortkassierung.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Dies betrifft das Stadtgebiet Apolda sowie Herressen-Sulzbach, Nauendorf, Niederroßla (gasseitig), Oberndorf, Oberroßla/Rödigsdorf, Schöten, Utenbach und Zottelstedt.
Wir bitten Sie, der durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragten Ablese-Firma Zutritt zu Ihren Zählern zu gewähren, um eine ordnungsmäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA Energienetze Apolda GmbH legitimieren. Es erfolgt keine Vorortkassierung.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Information Erdgaserschließung Mattstedt
Hiermit informiert die ENA Energienetze Apolda GmbH darüber, dass die Ortschaft Mattstedt in der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße mit Erdgas erschlossen wird. Die Erschließung beginnt voraussichtlich noch im Juni 2017 und wird in 2018 abgeschlossen sein. ENA Energienetze Apolda GmbH
Liebe Kundin, lieber Kunde,
gemäß § 4 NDAV geben wir die Änderung der Ergänzenden Bedingungen zur NDAV zum 01.03.2017 bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Ergänzenden Bedingungen und die Preisblätter liegen in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
gemäß § 4 NDAV geben wir die Änderung der Ergänzenden Bedingungen zur NDAV zum 01.03.2017 bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Ergänzenden Bedingungen und die Preisblätter liegen in unseren Geschäftsräumen aus. Zudem stehen sie Ihnen im Internet unter www.en-apolda.de als PDF-Dokument zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ENA Energienetze Apolda GmbH
Jahresverbrauchsablesung
Im Zeitraum vom 30.11.2015 bis 18.12.2015 werden Ihre Strom- und Gaszähler die ENA Energienetze Apolda GmbH abgelesen.
Dies betrifft das Stadtgebiet Apolda sowie Herressen-Sulzbach, Nauendorf, Niederroßla (gasseitig), Oberndorf, Oberroßla/Rödigsdorf, Schöten, Utenbach und Zottelstedt.
Wir bitten Sie, der durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragten Ablese-Firma Zutritt zu Ihren Zählern zu gewähren, um eine ordnungsmäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA Energienetze Apolda GmbH legitimieren. Es erfolgt keine Vorortkassierung.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Dies betrifft das Stadtgebiet Apolda sowie Herressen-Sulzbach, Nauendorf, Niederroßla (gasseitig), Oberndorf, Oberroßla/Rödigsdorf, Schöten, Utenbach und Zottelstedt.
Wir bitten Sie, der durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragten Ablese-Firma Zutritt zu Ihren Zählern zu gewähren, um eine ordnungsmäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA Energienetze Apolda GmbH legitimieren. Es erfolgt keine Vorortkassierung.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Jahresverbrauchsablesung 2015
Im Zeitraum vom 01.12.2014 bis 19.12.2014 werden Ihre Strom- und Gaszähler durch Mitarbeiter der ENA Energienetze Apolda GmbH abgelesen.
Dies betrifft das Stadtgebiet Apolda sowie Herressen-Sulzbach, Nauendorf, Niederroßla (gasseitig), Oberndorf, Oberroßla/Rödigsdorf, Schöten, Utenbach und Zottelstedt.
Wir bitten Sie, den durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragten Ablesern Zutritt zu ihren Zählern zu gewähren, um eine ordnungsmäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA Energienetze Apolda GmbH legitimieren. Es folgt keine Vorortkassierung.
Der Strom- und Gasverbrauch von immer mehr Strom- und Gasabnehmern wird über neue elektronische Zähler (sogenannte Smart-Meter) abgerechnet. Smart Metering ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft und grundlegender Baustein für die effiziente Nutzung von Strom und Gas. Intelligente Zähler bieten Ihnen zum Beispiel Informationen zu Ihrem aktuellen Energieverbrauch. Diese neue Technik erhält zurzeit noch eine separate Betreuung durch unsere technischen Mitarbeiter. Aus diesem Grund bitten wir die Kunden, deren Energieverbrauch bereits über diese „intelligenten Zähler“ abgerechnet wird um Verständnis, dass Ihnen einer unserer Mitarbeiter ggf. – neben der Ablesung Ihrer „herkömmlichen“ Strom- und Gaszähler – einen weiteren Besuch abstattet, um den Smart-Meter-Zähler abzulesen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Heidenberg 52, 99510 Apolda
Dies betrifft das Stadtgebiet Apolda sowie Herressen-Sulzbach, Nauendorf, Niederroßla (gasseitig), Oberndorf, Oberroßla/Rödigsdorf, Schöten, Utenbach und Zottelstedt.
Wir bitten Sie, den durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragten Ablesern Zutritt zu ihren Zählern zu gewähren, um eine ordnungsmäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA Energienetze Apolda GmbH legitimieren. Es folgt keine Vorortkassierung.
Der Strom- und Gasverbrauch von immer mehr Strom- und Gasabnehmern wird über neue elektronische Zähler (sogenannte Smart-Meter) abgerechnet. Smart Metering ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft und grundlegender Baustein für die effiziente Nutzung von Strom und Gas. Intelligente Zähler bieten Ihnen zum Beispiel Informationen zu Ihrem aktuellen Energieverbrauch. Diese neue Technik erhält zurzeit noch eine separate Betreuung durch unsere technischen Mitarbeiter. Aus diesem Grund bitten wir die Kunden, deren Energieverbrauch bereits über diese „intelligenten Zähler“ abgerechnet wird um Verständnis, dass Ihnen einer unserer Mitarbeiter ggf. – neben der Ablesung Ihrer „herkömmlichen“ Strom- und Gaszähler – einen weiteren Besuch abstattet, um den Smart-Meter-Zähler abzulesen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Heidenberg 52, 99510 Apolda
Sonderablesung von Strom- und Gaszählernin Gartenanlagen, Garagen und schwer zugänglichen Objekten
Im Zeitraum vom 22.10.2014 bis 28.11.2014 werden Strom- und Gaszähler in Gartenanlagen, Garagen und anderen schwer zugänglichen Objekten durch Mitarbeiter der ENA Energienetze Apolda GmbH abgelesen.
Dies betrifft das Stadtgebiet Apolda sowie Herressen-Sulzbach, Nauendorf, Niederroßla (gasseitig), Oberndorf, Oberroßla/Rödigsdorf, Schöten, Utenbach und Zottelstedt.
Wir bitten Sie, den durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragten Ablesern Zutritt zu Ihren Zählern zu gewähren, um eine ordnungsmäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA Energienetze Apolda GmbH legitimieren. Es folgt keine Vorortkassierung.Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Heidenberg 52, 99510 Apolda
Dies betrifft das Stadtgebiet Apolda sowie Herressen-Sulzbach, Nauendorf, Niederroßla (gasseitig), Oberndorf, Oberroßla/Rödigsdorf, Schöten, Utenbach und Zottelstedt.
Wir bitten Sie, den durch die ENA Energienetze Apolda GmbH beauftragten Ablesern Zutritt zu Ihren Zählern zu gewähren, um eine ordnungsmäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA Energienetze Apolda GmbH legitimieren. Es folgt keine Vorortkassierung.Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Heidenberg 52, 99510 Apolda
Ablesung Strom- und Gaszähler
Im Zeitraum vom 02.12. - 14.12.2013 führen Mitarbeiter der ENA Energienetze GmbH die
Ablesung der Strom- und Gaszähler
im Stadtgebiet Apolda (mit eingemeindeten Ortschaften) sowie der Gemeinde Niederroßla mithilfe mobiler Datenerfassungsgeräte durch.
Die Mitarbeiter weisen sich durch ein entsprechendes Dokument aus.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Heidenberg 52, 99510 Apolda
Ablesung der Strom- und Gaszähler
im Stadtgebiet Apolda (mit eingemeindeten Ortschaften) sowie der Gemeinde Niederroßla mithilfe mobiler Datenerfassungsgeräte durch.
Die Mitarbeiter weisen sich durch ein entsprechendes Dokument aus.
ENA Energienetze Apolda GmbH
Heidenberg 52, 99510 Apolda
Kundeninformation: Kündigung Netzzugang Gas für FlexGas GmbH durch die ENA Energienetze Apolda GmbH
Am 24.04.2013 wurden wir von GASPOOL Balancing Services darüber informiert, dass zum 25.04.2013, 06.00 Uhr die Bilanzkreisverträge mit FlexGas GmbH außerordentlich gekündigt wurden. Damit werden durch GASPOOL Balancing Services ab diesem Zeitpunkt keine Allokationen mehr in den Bilanzkreisen der FlexGas GmbH akzeptiert.
Mit Wirkung zum 25. April 2013, 06.00 Uhr, verweigert deshalb die ENA Energienetze Apolda GmbH FlexGas GmbH den Netzzugang zu ihrem Gasversorgungsnetz.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Verweigerung des Gasnetzzugangs ist die Belieferung von Gaskunden durch FlexGas GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 25.04.2013, 06.00 Uhr nicht mehr möglich. FlexGas GmbH erhält für die betroffenen Kunden eine Schlussrechnung zum 25. April 2013 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Gas für die betroffenen Gaskunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 25.April 2013, 06.00 Uhr sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Kunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistet Vorauszahlungen an FlexGas GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an FlexGas GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 03. Mai 2013 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit FlexGas GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 24. April 2013
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH
Mit Wirkung zum 25. April 2013, 06.00 Uhr, verweigert deshalb die ENA Energienetze Apolda GmbH FlexGas GmbH den Netzzugang zu ihrem Gasversorgungsnetz.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Verweigerung des Gasnetzzugangs ist die Belieferung von Gaskunden durch FlexGas GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 25.04.2013, 06.00 Uhr nicht mehr möglich. FlexGas GmbH erhält für die betroffenen Kunden eine Schlussrechnung zum 25. April 2013 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Gas für die betroffenen Gaskunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 25.April 2013, 06.00 Uhr sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Kunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistet Vorauszahlungen an FlexGas GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an FlexGas GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 03. Mai 2013 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit FlexGas GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 24. April 2013
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH
Kundeninformation: Kündigung Netzzugang Gas für Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH durch die ENA Energienetze Apolda GmbH
Am 19.04.2013 haben Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH auf ihren Internetseiten darüber informiert, dass die Belieferung der Kunden mit Strom und Gas durch Löwenzahn Energie GmbH bzw. OptimalGrün GmbH eingestellt ist und die Belieferung durch den jeweiligen Grundversorger erfolgt.
Aufgrund der Einstellung der Belieferung der Kunden durch Löwenzahn Energie GmbH bzw. OptimalGrün GmbH mit Gas haben wir zum 22.04.2013, 24.00 Uhr die Lieferantenrahmenverträge Gas und die Netznutzung unseres Gasverteilnetzes gegenüber Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH gekündigt.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Einstellung der Belieferung der Kunden mit Gas durch Löwenzahn Energie GmbH bzw. OptimalGrün GmbH ab dem 19.04.2013 sind diese nicht mehr in der Lage, ihre Gaskunden im Netzgebiet der ENA Energienetze Apolda GmbH zu versorgen.
Mit Einstellung der Einstellung der Belieferung der Kunden mit Gas durch Löwenzahn Energie GmbH bzw. OptimalGrün GmbH zum 19.04.2013 wird die weitere Versorgung mit Gas für die betroffenen Kunden durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Gaskunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an Löwenzahn Energie GmbH und Optimal-Grün GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an Löwenzahn Energie GmbH und Optimal-Grün GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 02. Mai 2013 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 22. April 2013
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH
Aufgrund der Einstellung der Belieferung der Kunden durch Löwenzahn Energie GmbH bzw. OptimalGrün GmbH mit Gas haben wir zum 22.04.2013, 24.00 Uhr die Lieferantenrahmenverträge Gas und die Netznutzung unseres Gasverteilnetzes gegenüber Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH gekündigt.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Einstellung der Belieferung der Kunden mit Gas durch Löwenzahn Energie GmbH bzw. OptimalGrün GmbH ab dem 19.04.2013 sind diese nicht mehr in der Lage, ihre Gaskunden im Netzgebiet der ENA Energienetze Apolda GmbH zu versorgen.
Mit Einstellung der Einstellung der Belieferung der Kunden mit Gas durch Löwenzahn Energie GmbH bzw. OptimalGrün GmbH zum 19.04.2013 wird die weitere Versorgung mit Gas für die betroffenen Kunden durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Energienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Gaskunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an Löwenzahn Energie GmbH und Optimal-Grün GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an Löwenzahn Energie GmbH und Optimal-Grün GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 02. Mai 2013 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatzversorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 22. April 2013
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH
Kundeninformation: Kündigung Netzzugang Strom für FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH durch die ENA Energienetze Apolda GmbH
Am 18.04.2013 hat 50Hertz Transmission GmbH darüber informiert, dass die Strombilanzkreisverträge mit FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH zum 18.04.2013, 24.00 Uhr außerordentlich gekündigt wurden.
Damit werden durch 50Hertz Transmission GmbH ab diesem Zeitpunkt keine Lieferungen mehr für die genannten Bilanzkreise akzeptiert.
Aufgrund der Kündigung der Bilanzkreisverträge durch 50Hertz Transmission GmbH mit FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH haben wir den Netzzugang von FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH zu unserem Stromverteilnetz zum 18.04.2013, 24.00 Uhr, hilfsweise zum 19.04.2013, 24.00 Uhr gekündigt.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Kündigung der Bilanzkreisverträge und der Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Stromkunden durch FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwen-zahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 19.04.2013 nicht mehr möglich. FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 18. April 2013 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Strom für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 19. April 2013 sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Ener-gienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Stromkunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 30. April 2013 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwen-zahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatz-versorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 19. April 2013
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH
Damit werden durch 50Hertz Transmission GmbH ab diesem Zeitpunkt keine Lieferungen mehr für die genannten Bilanzkreise akzeptiert.
Aufgrund der Kündigung der Bilanzkreisverträge durch 50Hertz Transmission GmbH mit FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH haben wir den Netzzugang von FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH zu unserem Stromverteilnetz zum 18.04.2013, 24.00 Uhr, hilfsweise zum 19.04.2013, 24.00 Uhr gekündigt.
Die Bundesnetzagentur wurde über die Verweigerung des Netzzugangs durch die ENA Energienetz Apolda GmbH informiert.
Mit der Kündigung der Bilanzkreisverträge und der Verweigerung des Netzzugangs ist die Belieferung von Stromkunden durch FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwen-zahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 19.04.2013 nicht mehr möglich. FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH erhalten für die Kunden eine Schlussrechnung zum 18. April 2013 durch die ENA Energienetze Apolda GmbH.
Die weitere Versorgung mit Strom für die betroffenen Kunden wird durch den Grundversorger in der Ersatzversorgung ab dem 19. April 2013 sicher gestellt. Der zuständige Grundversorger, Energieversorgung Apolda GmbH, wurde durch die ENA Ener-gienetze Apolda GmbH über den eingetretenen Zustand informiert und wird auf die betroffenen Stromkunden in Bezug auf die Ersatzversorgung zugehen.
Eventuell geleistete Vorauszahlungen an FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH können von der ENA Energienetze Apolda GmbH nicht erstattet oder verrechnet werden. Forderungen der betroffenen Kunden hinsichtlich der Vorauszahlungen sind daher ausschließlich direkt an FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH zu richten.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit bis zum 30. April 2013 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dieser wird zur Abrechnung mit FlexStrom Aktiengesellschaft, Löwen-zahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH berücksichtigt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.
Für einen Wechsel zu einem Lieferanten Ihrer Wahl (außer dem Grund- und Ersatz-versorger) setzen sich betroffene Kunden mit diesem in Verbindung. Dieser wird alles Notwendige für sie veranlassen.
Apolda, 19. April 2013
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH
Energienetze Apolda GmbH stellt neue Website online
Am 14.04.2013 geht die vollständig überarbeitete Website der Energienetze Apolda GmbH online.
Ziel dieses Neuaufbaus ist neben einer übersichtlicheren Strukturierung der Inhalte auch die eindeutigere Dateitypenkennzeichnung der zum Download angebotenen Dateien.
Darüber hinaus ist nun auch die Darstellung und Navigation auf mobilen Endgeräten gewährleistet.
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH
Ziel dieses Neuaufbaus ist neben einer übersichtlicheren Strukturierung der Inhalte auch die eindeutigere Dateitypenkennzeichnung der zum Download angebotenen Dateien.
Darüber hinaus ist nun auch die Darstellung und Navigation auf mobilen Endgeräten gewährleistet.
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH
Bekanntmachung der ENA Energienetze Apolda GmbH Änderung der „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“
Sehr geehrte Kunden,
zum 01.01.2013 ändern wir unsere technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, im Netzgebiet der ENA Energienetze Apolda GmbH.
zum 01.01.2013 ändern wir unsere technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, im Netzgebiet der ENA Energienetze Apolda GmbH.
Geplante Erdgaserschließung Robert-Birkner-Weg 1 bis 34
Die ENA-Energienetze Apolda GmbH führt aktuell Prüfungen für eine mögliche Erdgaserschließung im Robert-Birkner-Weg 1 bis 34 in 99510 Apolda durch. In Abhängigkeit von dem Ergebnis dieser Prüfungen, das im Wesentlichen durch die Anzahl der Anschlussinteressenten bestimmt wird, können die Arbeiten für die Erdgaserschließung im 3. Quartal 2012 begonnen werden.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Herr Jokuszies telefonisch unter 50289942 gern zur Verfügung.
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Herr Jokuszies telefonisch unter 50289942 gern zur Verfügung.
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH
Die ENA Energienetze Apolda GmbH informiert: Ablesung der Strom- und Gaszähler
Im Zeitraum vom 06. Dezember bis 15. Dezember 2010 führen wir die jährliche Ablesung der Strom- und Gaszähler im Stadtgebiet Apolda, einschließlich der Ortschaften Oberroßla, Utenbach (jeweils Gas), Zottelstedt, Nauendorf (Strom) sowie der Gemeinde Niederroßla (Gas), durch. Wir bitten unsere Kunden, den von der ENA beauftragten Ablesern den Zutritt zu den Zählern zu gewähren, um eine ordnungsgemäße Ablesung zu gewährleisten. Die Ableser können sich mit einem Dienstausweis der ENA legitimieren. Es erfolgt keine Vorortkassierung.
Wir danken für Ihre Unterstützung.
Außerdem weisen wir daraufhin, dass unsere Mitarbeiter keine Preisangebote oder Verträge anbieten.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Service-Abteilung telefonisch unter 03644 502888 gern zur Verfügung.
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH.
Wir danken für Ihre Unterstützung.
Außerdem weisen wir daraufhin, dass unsere Mitarbeiter keine Preisangebote oder Verträge anbieten.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Service-Abteilung telefonisch unter 03644 502888 gern zur Verfügung.
Ihre ENA Energienetze Apolda GmbH.
Technische Anschlussbedingungen – TAB 2007 – für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der ENA Energienetze Apolda GmbH
Wir teilen mit, dass die Technischen Anschlussbedingungen – TAB 2007 – für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Stand Juli 2007), mit Schreiben vom 07. August 2007 durch den Verband der Netzbetreiber (VDN) der Bundesnetzagentur mitgeteilt, im Bundesmusterwortlaut ab dem 01.02.2008 für das Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH sowie die dazugehörigen Erläuterungen zu der TAB 2007 in der Fassung der Landesgruppe Thüringen gelten.
Von dieser Mitteilung erfasst ist gleichzeitig die Weiterführung der veröffentlichten VDEW-Richtlinien:
- Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (4. Ausgabe 2001 mit VDN-Ergänzungen),
- Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten (5. Auflage 2004),
- Richtlinie für den Einsatz von Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1 (bisher Anforderungsklasse B in Hauptstromversorgungssystemen (2. Auflage 2004).
Als netzbetreiberspezifische Regelungen der VDEW-Landesgruppe Thüringen bleiben weiterhin gültig:
- Merkblatt „Zähler- und Wandlerschränke für Niederspannungszählungen“
- Ausgabe 05/2003,
- Merkblatt „Zählerschränke“ Ausgabe 12/1999,
- Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Ausgabe 09/1998.
Die TAB 2007 sowie die dazu gehörigen Erläuterungen können im Internet unter www.en-apolda.de unter „Vorschriften“ abgerufen und ausgedruckt werden.
Umsetzung Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007 Anzeige gemäß Beschluss BK7-06-067 Ziffer 4
Durch den Beschluss BK7-06-067 der 7. Beschlusskammer vom 20.08.2007 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Gas festgelegt.
Bezüglich der automatisierten Umsetzung der Prozesse einschließlich der in Punkt 3. der Anlage A zum Beschluss definierten Datenformate teilt die ENA Energienetze Apolda GmbH mit, dass diese erst nach Einführung der entsprechenden Softwarekomponenten durch den Systemlieferanten umgesetzt werden können. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten konnte der Beginn der Arbeiten mit unserem Systemlieferanten erst in der 51. Kalenderwoche 2008 vereinbart werden. Die produktive Inbetriebnahme wird bis Februar/März 2009 angestrebt.
Bis dahin erfolgt der Datenaustausch weiterhin in der bisherigen Form im CSV-Format.
Im Übrigen werden die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt..
Die Lieferung von Lastzeitreihen der SLP- und RLM- Kunden erfolgt an die Händler ab dem 01.08.2008 im MSCONS-Format Version 2.1g3.
Weiterhin zeigt die ENA Energienetze Apolda hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die verbundene Vertriebsorganisation ist der Geschäftsbereich Vertrieb der Energieversorgung Apolda GmbH. Der Netzbetreiber versichert, dass alle Drittlieferanten Informationen im Sinne des Tenors des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität erhalten.
Bezüglich der automatisierten Umsetzung der Prozesse einschließlich der in Punkt 3. der Anlage A zum Beschluss definierten Datenformate teilt die ENA Energienetze Apolda GmbH mit, dass diese erst nach Einführung der entsprechenden Softwarekomponenten durch den Systemlieferanten umgesetzt werden können. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten konnte der Beginn der Arbeiten mit unserem Systemlieferanten erst in der 51. Kalenderwoche 2008 vereinbart werden. Die produktive Inbetriebnahme wird bis Februar/März 2009 angestrebt.
Bis dahin erfolgt der Datenaustausch weiterhin in der bisherigen Form im CSV-Format.
Im Übrigen werden die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt..
Die Lieferung von Lastzeitreihen der SLP- und RLM- Kunden erfolgt an die Händler ab dem 01.08.2008 im MSCONS-Format Version 2.1g3.
Weiterhin zeigt die ENA Energienetze Apolda hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die verbundene Vertriebsorganisation ist der Geschäftsbereich Vertrieb der Energieversorgung Apolda GmbH. Der Netzbetreiber versichert, dass alle Drittlieferanten Informationen im Sinne des Tenors des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität erhalten.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH informiert über Inanspruchnahme der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (AZ. BK6-06-009)
Die ENA Energienetze Apolda GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb, der Energieversorgung Apolda GmbH, von der Option nach Ziff. 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (AZ. BK6-06-009) gebrauch. ES wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Infor-mationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleich-wertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH informiert: Veröffentlichung nach § 25 NAV/NDAV
Aufgrund des am 13.07.2005 in Kraft getretenen Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG; BGBl. I S. 1970) hat die Energieversorgung Apolda GmbH (Heidenberg 52 in 99510 Apolda) den Netzbetrieb rechtlich selbständig organisiert und an die ENA Energienetze Apolda GmbH (Heidenberg 52 in 99510 Apolda) übertragen. Gemäß § 25 der Niederspannungsanschlussverordnung und der Niederdruckanschlussverordnung tritt damit die ENA
Energienetze Apolda GmbH kraft Gesetzes in die Rechte und Pflichten aus dem Netzanschlussverhältnis ein und wird Ihr Ansprechpartner für alle Fragen betreffend das Elektrizitäts- und Gasnetz in Apolda.
Das Netzgebiet der ENA Energienetze Apolda GmbH umfasst für Strom die Gemar-kung Apolda sowie Zottelstedt und Nauendorf, für Gas die Gemarkung Apolda sowie Oberroßla, Utenbach, Niederroßla und das Gewerbegebiet an der B 87.
Energienetze Apolda GmbH kraft Gesetzes in die Rechte und Pflichten aus dem Netzanschlussverhältnis ein und wird Ihr Ansprechpartner für alle Fragen betreffend das Elektrizitäts- und Gasnetz in Apolda.
Das Netzgebiet der ENA Energienetze Apolda GmbH umfasst für Strom die Gemar-kung Apolda sowie Zottelstedt und Nauendorf, für Gas die Gemarkung Apolda sowie Oberroßla, Utenbach, Niederroßla und das Gewerbegebiet an der B 87.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH informiert: Veröffentlichung nach § 29 NAV/NDAV
Sehr geehrte Anschlussnehmer am Strom- und Gasnetz der EVA,
zum 07.11.2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) und über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Die Texte der NAV und NDAV sind auf unserer Internetseite unter www.en-apolda.de veröffentlicht.
Anschlussnehmer ist jedermann im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirt-schaftsgesetzes, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Nieders-pannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbau-berechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist.
Diese Verordnungen gelten nicht automatisch für zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Verträge über den Netzanschluss an den Energieversorgungsnetzen. Wir machen deshalb von unserem Recht gemäß § 115 I 2 EnWG i.V.m. § 29 I NAV/NDAV Gebrauch und passen hiermit alle bestehenden Verträge über den Netzanschluss an den Energieversorgungsnetzen (Strom und Gas) mit Wirkung für die Zukunft dergestalt an, dass für diese Verträge nunmehr die Regelungen des EnWG und der NAV/NDAV gelten. Die Anpassung tritt mit Wirkung vom auf die Bekanntmachung folgenden Tag ein.
Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV/NDAV. Soweit nach dem Recht der ehemaligen DDR die Eigentumsgrenzen am Hausanschluss abweichend von den Regeln der AVBEltV/AVBGasV definiert waren bleiben diese Eigentumsgrenzen von der Anpassung ebenfalls unberührt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 03644 / 50289995 zur Verfügung.
zum 07.11.2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) und über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Die Texte der NAV und NDAV sind auf unserer Internetseite unter www.en-apolda.de veröffentlicht.
Anschlussnehmer ist jedermann im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirt-schaftsgesetzes, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Nieders-pannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbau-berechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist.
Diese Verordnungen gelten nicht automatisch für zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Verträge über den Netzanschluss an den Energieversorgungsnetzen. Wir machen deshalb von unserem Recht gemäß § 115 I 2 EnWG i.V.m. § 29 I NAV/NDAV Gebrauch und passen hiermit alle bestehenden Verträge über den Netzanschluss an den Energieversorgungsnetzen (Strom und Gas) mit Wirkung für die Zukunft dergestalt an, dass für diese Verträge nunmehr die Regelungen des EnWG und der NAV/NDAV gelten. Die Anpassung tritt mit Wirkung vom auf die Bekanntmachung folgenden Tag ein.
Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV/NDAV. Soweit nach dem Recht der ehemaligen DDR die Eigentumsgrenzen am Hausanschluss abweichend von den Regeln der AVBEltV/AVBGasV definiert waren bleiben diese Eigentumsgrenzen von der Anpassung ebenfalls unberührt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 03644 / 50289995 zur Verfügung.
Umsetzung des elektronischen Datenaustausches Netznutzung Strom
Im Rahmen der Umsetzung "Geschäftsprozesse und Datenformate für die Belieferung von Kunden mit Elektrizität - GPKE" - BK6-06-009 der Bundesnetzagentur wird die ENA Energienetze Apolda GmbH beginnend ab 01.08.2007 die Lieferantenwechselprozesse umstellen.
Es werden nachfolgende Formate beim Empfang und Versand von Nachrichten unterstützt:
ab 01.08.2007:
Ab 01.10.2007:
Die ENA Energienetze Apolda GmbH wird die Datenformate ab o. g. Zeitpunkt verwenden. Verschlüsselungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Die Kommunikation wird über die E-Mail-Adresse ObscureMyEmail erfolgen.
* {et} bitte durch das eMail-Zeichen ersetzen
Es werden nachfolgende Formate beim Empfang und Versand von Nachrichten unterstützt:
ab 01.08.2007:
- UTILMD - Version 4.0
- MSCONS - Version 1.6 voraussichtlich ab 01.10.2007 Version 2.0
- CONTRL-Version 1.3
Ab 01.10.2007:
- INVOICE-Version 2.0a
- REMADV-Version 2.0a
Die ENA Energienetze Apolda GmbH wird die Datenformate ab o. g. Zeitpunkt verwenden. Verschlüsselungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Die Kommunikation wird über die E-Mail-Adresse ObscureMyEmail erfolgen.
* {et} bitte durch das eMail-Zeichen ersetzen
Gründung ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.07.2007
Am 13.07.2005 ist in Deutschland das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes sind die Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und sich hieraus ergebende Verordnungen.
Zweck des EnWG ist es, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leistungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Erdgas zu ermöglichen.
Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH ihre Tätigkeit als Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzbetreiber von der Energieversorgung Apolda übernommen. Mit der Gründung der Stadtwerke ENA Energienetze GmbH und deren Tätigkeitsaufnahme wird den Vorschriften zur rechtlichen Entflechtung gemäß § 7 EnWG entsprochen.
Zweck des EnWG ist es, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leistungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Erdgas zu ermöglichen.
Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH ihre Tätigkeit als Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzbetreiber von der Energieversorgung Apolda übernommen. Mit der Gründung der Stadtwerke ENA Energienetze GmbH und deren Tätigkeitsaufnahme wird den Vorschriften zur rechtlichen Entflechtung gemäß § 7 EnWG entsprochen.