
Netznutzungsentgelte Strom
Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2024
Die ENA Energienetze Apolda GmbH betreibt innerhalb der Gemarkung Stadt Apolda, Zottelstedt und Nauendorf, Herressen-Sulzbach, Oberndorf, Oberroßla, Rödigsdorf, Schöten und Utenbach Stromverteilungsnetze und stellt diese auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen zur Verfügung. Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG und der Übertragungsnetzbetreiber ist die 50Hertz Transmission GmbH.
Gemäß § 20 der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr Entgelte für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die Kalkulation richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Anreizregulierungs-verordnung, hier insbesondere der StromNEV und ARegV.
Die vorläufigen Entgelte der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.01.2024 können Sie den nachfolgend aufgeführten vorläufigen Preisblättern entnehmen. Berücksichtigt wurden darin die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden Erkenntnisse zur Bestimmung der Erlösobergrenze für das Jahr 2024.
Anhand unserer vorläufigen Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante vorläufige Netznutzungsentgelt zu ermitteln.
Alle Preise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Die Preise verstehen sich zzgl.dem Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung, ggf. Lieferung von Blindarbeit, Konzessionsabgabe, der gesetzlich festgesetzten Umlagen und Umsatzsteuer.
Wir weisen darauf hin, dass uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen noch nicht vorlagen:
Aus diesem Grund sowie aufgrund weiterer neuer Erkenntnisse behalten wir uns bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2023 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.
Gemäß § 20 der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr Entgelte für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die Kalkulation richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Anreizregulierungs-verordnung, hier insbesondere der StromNEV und ARegV.
Die vorläufigen Entgelte der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.01.2024 können Sie den nachfolgend aufgeführten vorläufigen Preisblättern entnehmen. Berücksichtigt wurden darin die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden Erkenntnisse zur Bestimmung der Erlösobergrenze für das Jahr 2024.
Anhand unserer vorläufigen Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante vorläufige Netznutzungsentgelt zu ermitteln.
Alle Preise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Die Preise verstehen sich zzgl.dem Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung, ggf. Lieferung von Blindarbeit, Konzessionsabgabe, der gesetzlich festgesetzten Umlagen und Umsatzsteuer.
Wir weisen darauf hin, dass uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen noch nicht vorlagen:
- Mitteilung der verbindlich geltenden vorgelagerten Netzentgelte für das Jahr 2024 durch die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG.
- Beschlüsse und Festlegungen für die Ermittlung der Erlösobergrenze 2024 durch die Regulierungsbehörden.
- Sonstige regulatorische oder gesetzliche Vorgaben.
- Mögliche Vorgaben oder Erkenntnisse zur Anpassung von Verbrauchsmengen.
- Die Höhe der Umlagen ab dem 01.01.2024.
Aus diesem Grund sowie aufgrund weiterer neuer Erkenntnisse behalten wir uns bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2023 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.
Vorläufiges Preisblatt 2024
wird zum 15.10.2023 hier veröffentlicht
Alle Preise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben – soweit nicht anders ausgewiesen – sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH ist berechtigt, die vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2024 nach Vorliegen neuer Erkenntnisse anzupassen. Die endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2024 wird die ENA Energienetze Apolda GmbH bis zum 31.12.2023 veröffentlichen.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH behält sich auch vor, die Netznutzung bei Problemen in der technischen Betriebsführung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.
Konzessionsabgabe Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Entsprechend Konzessionsabgabenverordnung (KAV) beträgt für Gemeinden bis 25.000 Einwohner die Konzessionsabgabe für Tarifkunden ohne Schwachlastregelung 1,32 ct/kWh. Für Tarifkunden mit Schwachlastregelung beträgt die Konzessionsabgabe außerhalb der Schwachlastzeit (HT-Zeit) 1,32 ct/kWh und innerhalb der Schwachlast (NT-Zeit) 0,61 ct/kWh. Für Sondervertragskunden beträgt die Konzessionsabgabe 0,11 ct/kWh.
Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an unseren Service in Apolda:
Heidenberg 52
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 50 28 99 28
Fax: 0 36 44 / 50 28 99 01
E-Mail: netznutzung@en-apolda.de
Die ENA Energienetze Apolda GmbH ist berechtigt, die vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2024 nach Vorliegen neuer Erkenntnisse anzupassen. Die endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2024 wird die ENA Energienetze Apolda GmbH bis zum 31.12.2023 veröffentlichen.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH behält sich auch vor, die Netznutzung bei Problemen in der technischen Betriebsführung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.
Konzessionsabgabe Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Entsprechend Konzessionsabgabenverordnung (KAV) beträgt für Gemeinden bis 25.000 Einwohner die Konzessionsabgabe für Tarifkunden ohne Schwachlastregelung 1,32 ct/kWh. Für Tarifkunden mit Schwachlastregelung beträgt die Konzessionsabgabe außerhalb der Schwachlastzeit (HT-Zeit) 1,32 ct/kWh und innerhalb der Schwachlast (NT-Zeit) 0,61 ct/kWh. Für Sondervertragskunden beträgt die Konzessionsabgabe 0,11 ct/kWh.
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99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 50 28 99 28
Fax: 0 36 44 / 50 28 99 01
E-Mail: netznutzung@en-apolda.de
Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2023
Die ENA Energienetze Apolda GmbH betreibt innerhalb der Gemarkung Stadt Apolda, Zottelstedt, Nauendorf, Herressen-Sulzbach, Oberndorf, Oberroßla, Rödigsdorf, Schöten und Utenbach Stromverteilungsnetze und stellt diese auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen zur Verfügung. Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG und der Übertragungsnetzbetreiber ist die 50Hertz Transmission GmbH.
Die Kalkulation der Netzentgelte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung, hier insbesondere § 17 ARegV sowie der StromNEV.
Die für das Jahr 2023 geltenden Netzentgelte für das Stromnetz von ENA Energienetze Apolda GmbH haben sich gegenüber den bekannt gegebenen vorläufigen Netzentgelten nicht geän-dert. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens 31.12.2022 ergeben können.
Die Entgelte der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.01.2023 können Sie dem nachfolgend aufgeführten Preisblatt entnehmen. Berücksichtigt wurden in dem Preisblatt die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden Erkenntnisse und Vorgaben der Regulierungsbehörden sowie die veröffentlichten Netzentgelte der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG zur Bestimmung der Erlösobergrenze für das Jahr 2023. Das elektronische Preisblatt 2023 gemäß Beschluss BK6-20-160 wird über die Marktkommunikation zugestellt.
In dem Blatt Umlagen sind informativ die durch die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten Umlagen aufgeführt. Weiterführende Informationen zu den Umlagen erhalten Sie auf der Internetseite: www.netztransparenz.de
Anhand unseres Preisblattes haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt zu ermitteln. Die ENA Energienetze Apolda GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Die Kalkulation der Netzentgelte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung, hier insbesondere § 17 ARegV sowie der StromNEV.
Die für das Jahr 2023 geltenden Netzentgelte für das Stromnetz von ENA Energienetze Apolda GmbH haben sich gegenüber den bekannt gegebenen vorläufigen Netzentgelten nicht geän-dert. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens 31.12.2022 ergeben können.
Die Entgelte der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.01.2023 können Sie dem nachfolgend aufgeführten Preisblatt entnehmen. Berücksichtigt wurden in dem Preisblatt die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden Erkenntnisse und Vorgaben der Regulierungsbehörden sowie die veröffentlichten Netzentgelte der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG zur Bestimmung der Erlösobergrenze für das Jahr 2023. Das elektronische Preisblatt 2023 gemäß Beschluss BK6-20-160 wird über die Marktkommunikation zugestellt.
In dem Blatt Umlagen sind informativ die durch die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten Umlagen aufgeführt. Weiterführende Informationen zu den Umlagen erhalten Sie auf der Internetseite: www.netztransparenz.de
Anhand unseres Preisblattes haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt zu ermitteln. Die ENA Energienetze Apolda GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Technische Bedingungen für unterbrechbare Entnahmestellen ohne 1/4-stündliche Leistungsmessung
Alle Preise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Abgaben, Umlagen und Steuern – soweit nicht anders ausgewiesen – sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH ist berechtigt, die Netzentgelte für das Jahr 2023 nach Vorliegen neuer Erkenntnisse oder Vorgaben der Regulierungsbehörden anzupassen.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH behält sich auch vor, die Netznutzung bei Problemen in der technischen Betriebsführung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.
Konzessionsabgabe – Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Entsprechend Konzessionsabgabenverordnung (KAV) beträgt für Gemeinden bis 25.000 Einwohner die Konzessionsabgabe für Tarifkunden ohne Schwachlastregelung 1,32 ct/kWh. Für Tarifkunden mit Schwachlastregelung beträgt die Konzessionsabgabe außerhalb der Schwachlastzeit (HT-Zeit) 1,32 ct/kWh und innerhalb der Schwachlast (NT-Zeit) 0,61 Ct/kWh. Für Sondervertragskunden beträgt die Konzessionsabgabe 0,11 ct/kWh.
Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an unseren Service in Apolda:
Heidenberg 52
99510 Apolda
Telefon: 03644 50289928
Fax: 03644 50289901
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Die ENA Energienetze Apolda GmbH ist berechtigt, die Netzentgelte für das Jahr 2023 nach Vorliegen neuer Erkenntnisse oder Vorgaben der Regulierungsbehörden anzupassen.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH behält sich auch vor, die Netznutzung bei Problemen in der technischen Betriebsführung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.
Konzessionsabgabe – Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Entsprechend Konzessionsabgabenverordnung (KAV) beträgt für Gemeinden bis 25.000 Einwohner die Konzessionsabgabe für Tarifkunden ohne Schwachlastregelung 1,32 ct/kWh. Für Tarifkunden mit Schwachlastregelung beträgt die Konzessionsabgabe außerhalb der Schwachlastzeit (HT-Zeit) 1,32 ct/kWh und innerhalb der Schwachlast (NT-Zeit) 0,61 Ct/kWh. Für Sondervertragskunden beträgt die Konzessionsabgabe 0,11 ct/kWh.
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