Netznutzungsentgelte Strom
Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2024
Die ENA Energienetze Apolda GmbH betreibt innerhalb der Gemarkung Stadt Apolda, Zottelstedt, Nauendorf, Herressen-Sulzbach, Oberndorf, Oberroßla, Rödigsdorf, Schöten und Utenbach Stromverteilungsnetze und stellt diese auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen zur Verfügung. Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG und der Übertragungsnetzbetreiber ist die 50Hertz Transmission GmbH.
Die Kalkulation der Netzentgelte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung, hier insbesondere § 17 ARegV sowie der StromNEV.
Die für das Jahr 2024 geltenden Netzentgelte für das Stromnetz von ENA Energienetze Apolda GmbH haben sich gegenüber den bekannt gegebenen vorläufigen Netzentgelten geändert. Wir weisen darauf hin, dass sich Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens 31.12.2023 ergeben können.
Die Entgelte der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.01.2024 können Sie dem nachfolgend aufgeführten Preisblatt entnehmen. Berücksichtigt wurden in dem Preisblatt die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden Erkenntnisse und Vorgaben der Regulierungsbehörden sowie die veröffentlichten Netzentgelte der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG zur Bestimmung der Erlösobergrenze für das Jahr 2024. Das elektronische Preisblatt 2024 gemäß Beschluss BK6-20-160 wird über die Marktkommunikation zugestellt.
In dem Blatt Umlagen sind informativ die durch die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten Umlagen aufgeführt. Weiterführende Informationen zu den Umlagen erhalten Sie auf der Internetseite: www.netztransparenz.de
Anhand unseres Preisblattes haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt zu ermitteln. Die ENA Energienetze Apolda GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Die Kalkulation der Netzentgelte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Anreizregulierungsverordnung, hier insbesondere § 17 ARegV sowie der StromNEV.
Die für das Jahr 2024 geltenden Netzentgelte für das Stromnetz von ENA Energienetze Apolda GmbH haben sich gegenüber den bekannt gegebenen vorläufigen Netzentgelten geändert. Wir weisen darauf hin, dass sich Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens 31.12.2023 ergeben können.
Die Entgelte der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.01.2024 können Sie dem nachfolgend aufgeführten Preisblatt entnehmen. Berücksichtigt wurden in dem Preisblatt die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden Erkenntnisse und Vorgaben der Regulierungsbehörden sowie die veröffentlichten Netzentgelte der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG zur Bestimmung der Erlösobergrenze für das Jahr 2024. Das elektronische Preisblatt 2024 gemäß Beschluss BK6-20-160 wird über die Marktkommunikation zugestellt.
In dem Blatt Umlagen sind informativ die durch die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten Umlagen aufgeführt. Weiterführende Informationen zu den Umlagen erhalten Sie auf der Internetseite: www.netztransparenz.de
Anhand unseres Preisblattes haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt zu ermitteln. Die ENA Energienetze Apolda GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Technische Bedingungen für unterbrechbare Entnahmestellen ohne ¼-stündliche Leistungsmessung
Alle Preise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Abgaben, Umlagen und Steuern – soweit nicht anders ausgewiesen – sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH ist berechtigt, die Netzentgelte für das Jahr 2024 nach Vorliegen neuer Erkenntnisse oder Vorgaben der Regulierungsbehörden anzupassen.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH behält sich auch vor, die Netznutzung bei Problemen in der technischen Betriebsführung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.
Konzessionsabgabe – Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Entsprechend Konzessionsabgabenverordnung (KAV) beträgt für Gemeinden bis 25.000 Einwohner die Konzessionsabgabe für Tarifkunden ohne Schwachlastregelung 1,32 ct/kWh. Für Tarifkunden mit Schwachlastregelung beträgt die Konzessionsabgabe außerhalb der Schwachlastzeit (HT-Zeit) 1,32 ct/kWh und innerhalb der Schwachlast (NT-Zeit) 0,61 Ct/kWh. Für Sondervertragskunden beträgt die Konzessionsabgabe 0,11 ct/kWh.
Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an unseren Service in Apolda:
Heidenberg 52
99510 Apolda
Telefon: 03644 50289928
Fax: 03644 50289901
ObscureMyEmail
Die ENA Energienetze Apolda GmbH ist berechtigt, die Netzentgelte für das Jahr 2024 nach Vorliegen neuer Erkenntnisse oder Vorgaben der Regulierungsbehörden anzupassen.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH behält sich auch vor, die Netznutzung bei Problemen in der technischen Betriebsführung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.
Konzessionsabgabe – Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Entsprechend Konzessionsabgabenverordnung (KAV) beträgt für Gemeinden bis 25.000 Einwohner die Konzessionsabgabe für Tarifkunden ohne Schwachlastregelung 1,32 ct/kWh. Für Tarifkunden mit Schwachlastregelung beträgt die Konzessionsabgabe außerhalb der Schwachlastzeit (HT-Zeit) 1,32 ct/kWh und innerhalb der Schwachlast (NT-Zeit) 0,61 Ct/kWh. Für Sondervertragskunden beträgt die Konzessionsabgabe 0,11 ct/kWh.
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Historische Preisblätter
Achtung geänderte Öffnungszeiten!
Aus personellen Gründen schließt unser Kundenzentrum am Dienstag 26.03.2024 und am Dienstag 02.04.2024 bereits um 17 Uhr.Wir bitten um Ihr Verständnis.
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- Jahresverbrauchsablesung 2023
- Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Bekanntmachung zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Öffnungszeiten Kundenzentrum ab 01.01.2023
- Zusatzinformation Gasbeschaffenheit für Technologiekunden
- Energiesparen lohnt sich!
- Bekanntmachung
- Kündigung Netzzugang Strom für Stromio GmbH durch die ENA Energienetze Apolda GmbH