ENA Energienetze Apolda GmbH Ihr regionaler Netzbetreiber

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Allgemeine Informationen zum Ablauf und der Verwendung der erfassten Daten

Ablesung durch ENA Energienetze Apolda als grundzuständiger Messstellenbetreiber

Wir sind Eigentümer des Verteilungsnetzes Strom und Gas sowie grundzuständiger Messstellenbetreiber. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz sind wir für die Bereitstellung von Zählern und deren Ablesung zuständig, unabhängig davon, mit welchem Strom-/Gaslieferanten Sie einen Strom-/Gasliefervertrag geschlossen haben. Teil Ihres Liefervertrages ist die Nutzung unseres Netzes und des Zählers.

Zwischen Ihrem Strom-/Gaslieferanten und uns besteht ebenfalls ein Vertragsverhältnis, in dem unter anderem die Nutzung unseres Verteilnetzes für die Belieferung seiner Kunden an klar bestimmten Entnahmestellen mit Strom bzw. Gas geregelt ist. Für die Abrechnung der Netznutzung ist eine Zählerablesung bei den betreffenden Kunden notwendig. Den Zeitpunkt der Ablesung dürfen wir bestimmen, um einen wirtschaftlich optimalen Netz-/Messstellenbetrieb sicherzustellen. Auf dieser Basis sind wir für die Bereitstellung der Zählerstände an den jeweiligen Strom-/Gaslieferanten der Entnahmestelle zuständig.

Bei der Vor-Ort-Ablesung setzen wir teilweise Dienstleister ein.

Ankündigung der Ablesung

Die Ankündigung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Apolda und auf unseren Internetseiten mindestens eine Woche vor dem tatsächlichen Ablesetermin.

Ablesung vor Ort

Zu dem angekündigten Zeitpunkt kommt unser Ableser zu Ihnen. Sofern der Zähler in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus hängt und der Ableser keinen direkten Zugang zu dem Zähler hat, wird er sich bei Ihnen melden.
Ist der Zähler für den Ableser zugänglich, da er in einem zentralen Raum oder im Hausaufgang installiert ist, liest er die Zähler selbständig ab.
Ihre persönliche Anwesenheit zu dem Ablesetermin ist nicht erforderlich.

Mitteilung des Zählerstands an den Stromlieferanten

Sofern Sie den Zählerstand nach unserer Ableseankündigung Ihrem Strom-/Gaslieferanten mitgeteilt haben, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen trotzdem unsere Selbstablesekarte zusenden. Diese Situation tritt ein, wenn uns Ihr Strom-/Gaslieferant den Zählerstand nicht übermittelt oder erst nach dem Versand der Selbstablesekarte bereitgestellt hat.
Ihr Strom-/Gaslieferant ist nicht zur Weiterleitung eines Zählerstands an uns verpflichtet. Einige Strom-/Gaslieferanten senden uns einen Stand zu, den wir dann auch bei uns dokumentieren.
Für uns gibt es auch keine Verpflichtung zur Nachfrage für Zählerstände bei dem Strom-/Gaslieferanten. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass sich der Strom-/Gaslieferant und der Netzbetreiber nicht abstimmen.
Bitte beachten Sie, dass auch der Lieferant im Rahmen des Strom-/Gasliefervertrags die Möglichkeit zur Ermittlung Ihres Zählerstands hat.

Verwendung des Zählerstands

Der von uns ermittelte bzw. von Ihnen bereitgestellte Zählerstand wird für die Abrechnung der Nutzung unseres Strom-/Gasverteilungsnetzes mit Ihrem Strom-/Gaslieferanten verwendet. Mit der Abrechnung der Netznutzung übermitteln wir Ihrem Strom-/Gaslieferanten den bei uns dokumentierten Zählerstand.
Ihrem Strom-/Gaslieferanten steht dadurch der Zählerstand zur Verfügung und in der Regel nutzt Ihr Strom-/Gaslieferant den Stand auch bei der Rechnungslegung für die Strom-/Gasbelieferung, also der Abrechnung Ihres Vertrags.

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