Wir sind durch unseren vorgelagerten Netzbetreiber darüber informiert worden, dass im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen zum „Notfallplan Gas“ möglicherweise Erdgas aus dem französischen Marktgebiet in deutsche Fernleitungsnetze eingespeist werden kann. In Abhängigkeit von regionalen Gasflüssen in den Leitungsnetzen kann dieses Gas in derzeit unbekannter Konzentration auch in unser Verteilnetz gelangen.
Aufgrund bereits erfolgter Odorierung weist dieses Erdgas eine leicht abweichende Gasbeschaffenheit im Vergleich zu direkt aus Erdgasquellen bezogenem Erdgas auf. In Frankreich wird das schwefelhaltige Odormittel THT innerhalb der folgenden Grenzwerte eingesetzt:
- Minimum: 15 mg THT/m³ Erdgas (entspricht umgerechnet 5,5 mg/m³ Schwefel aus THT)
- übliche Konzentration: 25 mg THT/m³ Erdgas (entspricht umgerechnet 9,1 mg/m³ Schwefel aus THT)
- Maximum: 40 mg THT/m³ Erdgas (entspricht umgerechnet 14,5 mg/m³ Schwefel aus THT)
Ausgehend von der grundsätzlichen Durchmischung mit anderweitig bezogenem Erdgas verändert sich entsprechend die jeweilige Konzentration dieses Odoriermittels, was sich insbesondere auf den Gesamtschwefelgehalt im Erdgas auswirken kann. Grundsätzlich lässt das DVGW-Arbeitsblatt „G 260:2021-09 Gasbeschaffenheit“ einen Gesamtschwefelgehalt von 30 mg/m³ in begründeten Fällen zu (vgl. Fußnote a in Tabelle 3). DIN EN 16726:2016 lässt einen Schwefelgehalt von 30 mg/m³ für odoriertes Gas zu. Die deutschen Umweltauflagen an Feuerstätten sind derart, dass ein dauerhafter Betrieb mit einem Gas mit erhöhtem Schwefelgehalt zu einer Überschreitung der gesetzlichen Emissionswerte führen kann. Erdgastankstellen wären betroffen, da die 10. BImSchV lediglich einen maximalen Schwefelgehalt von 10 mg/m³ im Erd- oder Biogas als Kraftstoff zulässt.
Nach Einschätzung des zuständigen Fachverbandes „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ (DVGW) ist die vorgesehene Nutzung dieser Einspeisemöglichkeit als vorübergehende Versorgungssicherheitsmaßnahme durch die geltenden Vorgaben zur Gasbeschaffenheit gedeckt. Wir empfehlen Ihnen dennoch, höchst vorsorglich, Ihre Prozesse auf die Verträglichkeit und Auswirkungen eines höheren Schwefelgehaltes im Gas zu überprüfen.
Schwefel würde beispielsweise katalytische Verfahren negativ beeinflussen. Gleiches gilt auch für Hochtemperaturprozesse, die eine SCR-Technologie (Selective Catalytic Reduction) zur NOx-Reduktion einsetzen.
Bei empfindlichen thermischen Prozessen kann sich ein erhöhter Schwefelgehalt auf die Qualität der Produkte auswirken. Das kann sich vor allem durch unerwünschte Einfärbungen der Produkte zeigen.
Wärmetauscher von Brennwertgeräten erleiden erst ab Schwefelgehalten über 30 mg/m³ eine verminderte Lebensdauer aufgrund von Korrosionsschäden. Eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Wertes durch schwefelhaltige Odoriermittel stellt keine Gefährdung dar. Allerdings kann ein erhöhter Schwefelanteil zu Akzeptanzproblemen bei der Kondensatableitung von Brennwertgeräten in das häusliche Abwassersystem aufgrund der Ansäuerung durch die entstehende schweflige Säure führen.
Als Konsequenz müsste unter Umständen vor allem bei schwefelempfindlichen, industriellen und katalytischen Prozessen, eine Entschwefelung installiert werden, sofern dies nicht sowieso schon geschehen ist.
Sobald uns Informationen über die tatsächliche Einspeisung dieses Erdgases in unser Netzgebiet vorliegen, werden wir Sie hierzu kurz aktuell informieren.